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Behör­den mischen mit: Daten­pan­ne bei Kfz-Steu­er in Baden-Württemberg

Nur nicht drän­geln, jeder darf ein Mal

Das Behör­den vor Daten­schutz­pan­nen nicht gefeit sind, zeigt das Land Baden-Würt­tem­berg und bringt etwas Abwechs­lung in die Lis­te aktu­el­ler Ver­ur­sa­cher von Datenpannen.

Der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te nahm dazu heu­te öffent­lich auf sei­ner Web­sei­te Stel­lung.

Frei­zü­gig­keit? Nicht bei der Steu­er­be­mes­sung, jedoch bei der Datenübermittlung

Kfz-Steu­er­pflich­ti­ge Bür­ger trau­ten ihren Augen nicht. Der Abbu­chungs­text der fäl­li­gen Kfz-Steu­er auf dem Kon­to­aus­zug ent­hielt neben den übli­chen Anga­ben wie Namen des Steu­er­pflich­ti­gen, Kfz-Kenn­zei­chen und Steu­er­sum­me noch wei­te­re Details parat: Anga­ben zu Steu­er­num­mern und Umsatz­steu­er ande­rer Bür­ger und Unter­neh­men sowie zur Religionszugehörigkeit.

Feh­len­de Rechtsgrundlage

Kei­ne noch so wohl­wol­len­de Bewer­tung des Vor­gangs wird eine recht­li­che Legi­ti­ma­ti­on die­ser umfas­sen­den Daten­über­mitt­lung an die mit dem Last­schrift­ver­fah­ren beauf­trag­ten Kre­dit­in­sti­tu­te her­vor­brin­gen. Die Über­mitt­lung fand in der Zeit vom 17. Juni bis 20. Juni 2011 statt. Das Last­schrift­ver­fah­ren wur­de umge­hend gestoppt.

Die Soft­ware ist schuld

Der Übel­tä­ter war schnell gefun­den. Nach dem Update der genutz­ten Soft­ware ist der Feh­ler auf­ge­tre­ten. Im Umkehr­schluß bedeu­tet dies jedoch, die Ver­ant­wort­li­chen haben Ihre Kon­troll­funk­ti­on nicht rich­tig wahr­ge­nom­men. Soft­ware­ak­tua­li­sie­run­gen sind vor dem Ein­spie­len in Pro­duk­tiv­sys­te­me aus­führ­lich und gewis­sen­haft zu tes­ten. Einer­seits wer­den dadurch Sicher­heits­ri­si­ken für die Sys­te­me sowie Daten­ver­lust und letzt­end­lich auch sol­che Daten­pan­nen ver­mie­den. Sys­te­me mit sen­si­blen Daten soll­ten stets  nach dem Mehr-Augen-Sys­tem geprüft werden.

Ver­meid­bar?

Feh­ler kön­nen jedem pas­sie­ren, alle Betei­lig­ten sind auch nur Men­schen. Von daher sind sol­che Pan­nen nie aus­zu­schlie­ßen. Jedoch kann das Risi­ko aktiv mini­miert wer­den. Wie? Das erklärt Ihnen ger­ne Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter. Sie haben kei­nen? Dann spre­chen Sie uns an, bevor Sie bei einer mög­li­chen Bestell­pflicht auch ganz ohne Daten­pan­nen einem berächt­li­chen Buß­geld­ri­si­ko aus­ge­setzt sind.

Update

Zu die­sem Bei­trag erreich­te uns eine Email-Anfra­ge, die wir ger­ne öffent­lich ohne Nen­nung des Anfra­gen­den beant­wor­ten. Die Fra­ge lau­te­te knapp: “Wie­so müs­sen Behör­den kei­ne Buß­gel­der bezah­len, wenn gegen Daten­schutz­be­stim­mun­gen ver­sto­ßen wird?”

Ohne auf recht­li­che Hin­ter­grün­de ein­ge­hen zu wol­len, wer­fen wir einen Blick auf das Rech­te-Tasche-Lin­ke-Tasche-Prin­zip. Eine Behör­de als öffent­li­che Ein­rich­tung  wür­de das Buß­geld aus der Staats- oder Lan­des­kas­se (je nach Ebe­ne) in die Staats- oder Lan­des­kas­se bezah­len. Wo wür­de da der ange­dach­te Straf­cha­rak­ter bleiben?

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