Mit Urteil vom 09.03.2010 stellt der Europäische Gerichtshof klar: Deutschland verstößt mit seiner Organisation und Einbindung der Aufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft gegen die EG-Datenschutzrichtlinie. Hierbei wird nicht nur die organisatorische Einbindung dieser Aufsichtsbehörden in fast 50% aller Fälle in die jeweiligen Innenministerien der Länder moniert, zusätzlich erregt die Unterstellung der Datenschutzbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich zu den Landesregierungen das Mißfallen der Richter.
Die EG-Datenschutzrichtlinie schreibt in§ 28 vor, daß die Datenschutzbehörden in “völliger Unhabhängigkeit” ihre Tätigkeit ausüben können müssen. Die Tragweite dieser Formulierung war bis zu diesem Urteil umstritten — nun ist sie klar: jedes Risiko einer Einflußnahme auf die Tätigkeiten und Entscheidungen der Datenschutzbehörden muss vermieden werden.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar begrüßt dieses Urteil und sieht darin eine deutliche Stärkung des Datenschutz in Deutschland. Jetzt müssen die Verantwortlichen alles daran setzen, die Umstände für die Richtlinienverstöße zu beseitigen.
- Pressemeldung des Bundesdatenschutzbeauftragten
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs
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