Ist die Einwilligung wirklich das DSGVO-Non-Plus-Ultra für Geburtstagslisten in Organisationen, wie es der BayLfD in seiner Kurzinfo 26 suggeriert. Übrigens ein Thema, das nicht nur Behörden etwas angeht, sondern auch in Unternehmen und Vereinen korrekt umgesetzt sein sollte. Wir finden, das geht pragmatischer und man kann sich das ganze Klimbim mit Verwalten der Einwilligungen, Angaben in den Informationspflichten und dem Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sparen. Dann steht dem "KUCHEN!" auch nichts mehr im Weg. Und es ist mal nicht der Datenschutz wieder an allem schuld. Mehr im Blogbeitrag.
a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau ist Referent des BVS Seminars "Rechtliche Aspekte der IT-Nutzung" in Nürnberg am 21.10.2015. Sie lernen verbreitete, konfliktträchtige Themen des IT-Rechts kennen.
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.
Die Mitarbeiterin eines bayerischen Unternehmens versendet eine Kundeninformation über einen offenen Email-Verteiler im An/To-Feld. Das BayLDA verhängte aufgrund dieser Datenpanne ein Bußgeld gegen sie. Sensibilisierung ist Pflicht, denn das nächste Bußgeld wurde von der Behörde bereits angekündigt.
Datenbank mit Angaben zu Namen, Anschrift und Gehalt von 120000 Mitarbeiter der Deutschen Telekom im internen Netz seit 2002 frei einsehbar. Ein Mißbrauch soll nicht stattgefunden haben. Wirtschaftsprüfer und Anwalt untersuchen den Vorfall.
2009 hat das amerikanische Satire Magazin The Onion einen Videoclip produziert, aufgemacht wie einen offiziellen Nachrichtenbeitrag im US Fernsehen. Darin wird berichtet, das nun nicht mehr nur Unternehmen selbst Outsourcing betreiben, sondern auch Mitarbeiter selbst. Um Arbeitszeit zu sparen und mehr Zeitressourcen z.B. zum Kaffee trinken, Ebay-Auktionen verfolgen oder einfach nur relaxen, heuern amerikanische Mitarbeiter (im Video noch Fakes) preiswerte externe Hilfskräfte an. Diese erledigen dann die Aufgaben des Angestellten, der seine freie Zeit nun deutlich sinnvoller nutzen kann. Was 2009 als Satire begann, wurde mit einer Meldung am gestrigen Tage Realität
ALDI Süd soll heimlich Mitarbeiter mittels Miniaturkameras über den Kleiderschränken in der Umkleide überwacht haben. Dies berichtet ein Detektiv, dem bei Nichtausführung der Entzug aller Aufträge angedroht wurde. Das Unternehmen dementiert.
"Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht" - diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL brachte den Stein ins Rollen, weitere Berichterstattungen in TV, Radio, Print und Web folgten. Nach Informationen, die dem Magazin vorliegen, gerieten bevorzugt Frauen in kurzen Röcken oder mit tief Einblick gewährenden Tops ins Visier heimlicher Videoüberwachungsmaßnahmen durch einige Filialleiter in Frankfurt / Main, Dieburg und weiteren hessischen Standorten. Doch damit nicht genug. In "lohnenswerten" Fällen wurden die ahnungslosen Kundinnen und Kunden herangezoomt, Videosequenzen auf CD gebrannt und untereinander getauscht.
"BYOD" ist in aller Munde, zu Recht. Hinter dem Kürzel verbergen sich zahlreiche Risiken und Unannehmlichkeiten für Administratoren und Unternehmer. Doch "Bring Your Own Device" ist Alltag! Mögliche Folgen: Datenschutzverstösse, Sicherheitslecks und die daraus resultierenden Image-Schäden durch negative Presseberichte.
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