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Überwachung

New work und der Datenschutz

Die Coro­na-Pan­de­mie hat der Arbeits­welt gezeigt, dass es auch anders gehen kann bezie­hungs­wei­se anders gehen muss. Die Lern­kur­ve in Bezug auf mobi­les Arbei­ten, Arbei­ten aus dem Home Office und der dazu­ge­hö­ri­gen Nut­zung digi­ta­ler Tools wie Video­kon­fe­ren­zen war für zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen beacht­lich steil. Und als net­ten Neben­ef­fekt haben sich die Her­stel­ler von Head­sets und Web­cam dar­über auch sehr gefreut. Weni­ger erfreut sind die Ver­mie­ter von Büro­flä­chen, was auch nach­voll­zieh­bar ist. In der Fol­ge muss­ten sich auch Füh­rungs­kräf­te zwangs­läu­fig umstel­len. Denn die anver­trau­ten Mit­ar­bei­ter waren nun nicht mehr von “9 to 5” (Grü­ße an Dol­ly Par­ton) im Büro anwe­send und damit qua­si ihrer Auf­sicht ent­zo­gen. Und da gin­gen für die eine oder ande­re Füh­rungs­kraft die Pro­ble­me und Sor­gen los. 🙂

“Kon­trol­le von Beschäf­tig­ten im Home­of­fice” (Kapi­tel 11.2)

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht (kurz BayL­DA) — zustän­dig für nicht-öffent­li­che Stel­len, also Unter­neh­men in Bay­ern hat dazu einen inter­es­san­ten Arti­kel im 12. Tätig­keits­be­richt 2022 (Sei­te 54) geschrie­ben. Und die behan­del­ten Anfra­gen rund um das The­ma Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung im Home Office hal­ten wir für erschre­ckend. Eigent­lich waren wir aber dann doch nicht wirk­lich über­rascht, da uns selbst zu Beginn von Coro­na eine Anfra­ge einer kom­mu­na­len Füh­rungs­kraft erreich­te: “Dür­fen wir unse­re Mit­ar­bei­ter im Home Office dazu ver­pflich­ten, sich zu Dienst­be­ginn in einem Video­ka­nal anzu­mel­den, in dem alle Mit­ar­bei­ter im Home Office auf­ge­schal­tet sind, und die Video­ka­me­ra den gan­zen Tag anzu­las­sen? Nur so kön­nen wir fest­stel­len, ob sich der Mit­ar­bei­ter wäh­rend der vor­ge­schrie­be­nen Arbeits­zeit am Schreib­tisch auf­hält. Die fort­lau­fen­de Sicht­kon­trol­le den Tag über wür­de ich als Füh­rungs­kraft von mei­nem PC aus durch­füh­ren.” Und damit ist eigent­lich auch schon viel zum The­ma Füh­rungs­kraft, aber auch der Akzep­tanz von new work gesagt 🙂

Doch schau­en wir mal in den Arti­kel des BayL­DA. Kern­the­ma der Anfra­gen war die daten­schutz­recht­li­che Zuläs­sig­keit einer Über­wa­chung der Mit­ar­bei­ter im Home Office. Und hier wur­den teil­wei­se wirk­lich schwe­re Geschüt­ze aufgefahren.

New work und GPS-Überwachung

Ein Arbeit­ge­ber woll­te die phy­si­ka­li­sche Anwe­sen­heit des Mit­ar­bei­ter im Home Office mit­tels GPS-Ortung sicher­stel­len. Beim Lesen des Tätig­keits­be­richts hat­ten wir bild­lich einen Mit­ar­bei­ter mit ange­leg­ter elek­tro­ni­scher GPS-Fuß­fes­sel vor Augen. Auf­grund des erheb­li­chen Miß­brauch­po­ten­ti­als die­ser Tech­no­lo­gie emp­fahl das BayL­DA auf mil­de­re Mit­tel wie z.B. einen Kon­troll­an­ruf per Tele­fon aus­zu­wei­chen. Die Nut­zung einer hier­für genutz­ten pri­va­ten Ruf­num­mer des Mit­ar­bei­ters wäre über die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Art. 13 DSGVO zu beschrei­ben und — sofern schon in den Stamm­da­ten vor­han­den — eine nach­träg­li­che Zweck­än­de­rung durch­zu­füh­ren und zu doku­men­tie­ren. Das BayL­DA schreibt im Zusam­men­hang mit die­sen Anru­fen zu Kon­troll­zwe­cken von Stich­pro­ben­an­ru­fen. Eine Stich­pro­be defi­niert sich dadurch, dass nicht alle Mit­ar­bei­ter im Home Office ange­ru­fen wer­den und auch nicht alle 30 Minu­ten das Tele­fon klin­gelt 🙂 Oder wie es das BayL­DA for­mu­liert: “Die Häu­fig­keit der Stich­pro­ben­kon­trol­len muss sich dabei an der Erfor­der­lich­keit und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit mes­sen las­sen.” Als Rechts­grund­la­ge kann sich das BayL­DA Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO vorstellen.

New work und Kon­trol­le (in) der Wohnung

Wie schreibt es das BayL­DA: “…, kri­tisch zu sehen.” Stich­wort: Unver­letz­lich­keit der Wohnung.

New work und Keylogger

Den Ein­satz von Key­log­gern (also das auto­ma­ti­sier­te und fort­lau­fen­de Auf­zeich­nen der gedrück­ten Tas­ten im Hin­ter­grund) stuft das BayL­DA als nicht zuläs­sig ein. Aus­nah­me: Einen auf kon­kre­te Tat­sa­chen gegrün­de­ten Ver­dacht zumin­dest einer schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zung oder Straf­tat. Gute Füh­rungs­kräf­te wis­sen, dass eine Über­wa­chungs­pa­ra­noia auf Ver­dacht damit nicht zu legi­ti­mie­ren ist.

Fazit

New work ist natür­lich mehr als das Arbei­ten im Home Office. Für vie­le Orga­ni­sa­tio­nen war durch Coro­na das Home Office jedoch ein ers­ter Kon­takt mit die­sem wirk­lich span­nen­den und zukunfts­träch­ti­gen The­ma. Das sich die Arbeits­welt und auch die Art, wie Arbeit geleis­tet wird, in einer umfas­sen­den Pha­se der Ver­än­de­rung sind, ist nicht zu bestrei­ten. Die Fra­ge ist, wie geht man als Orga­ni­sa­ti­on und als Füh­rungs­kraft damit um? Das der Daten­schutz einem über­bor­den­den Kon­troll­zwang einen Rie­gel vor­schiebt, mag die eine oder ande­re Füh­rungs­kraft nega­tiv emp­fin­den. Dazu soll­te man sich aber, mit einem Augen­zwin­kern, vor Augen hal­ten, dass die Leib­ei­gen­schaft dann doch schon vor eini­gen Jah­ren abge­schafft wur­de. 🙂 Ob der Auf­wand für die­se zuvor skiz­zier­ten Bei­spie­le inner­li­cher Kon­troll­zwän­ge im Ver­hält­nis zu dem mög­li­cher­wei­se ver­mut­lich fest­ge­stell­ten Arbeits­zeit­ver­lust besteht, darf man ruhig in Zwei­fel ziehen.

New work defi­niert unter dem Begriff new lea­der­ship: “Eine Ver­trau­ens­kul­tur und Empa­thie erset­zen streng hier­ar­chi­sche Füh­rungs­sti­le. Haupt­auf­ga­be der neu­en Füh­rungs­kräf­te ist es, die Mit­ar­bei­ter­zur Eigen­ver­ant­wor­tung zu befä­hi­gen und ihre Stär­ken zu för­dern.” Und dem steht der Daten­schutz mit Sicher­heit nicht im Weg 😉

 

 

 

 

Wir wol­len mitlesen

Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, Abhör­wahn, NS Affä­re und kein Ende in Sicht

Um nicht hin­ter aus­län­di­schen Geheim­diens­ten zurück­ste­hen zu müs­sen, setzt nun auch der Bun­des­nach­rich­ten­dienst auf akti­ves Mit­le­sen in sozia­len Netz­wer­ken wie Face­book und Twit­ter sowie Blogs in Echt­zeit. Dem­nach sol­len die Akti­vi­tä­ten der Nut­zer noch wäh­rend deren akti­ven Sit­zung auf­ge­zeich­net und aus­ge­wer­tet wer­den. Man erhofft sich durch das bis 2020 für 300 Mil­lio­nen Euro schwe­re Pro­gramm “Echt­zeit­ana­ly­se von Strea­ming-Daten” ver­tie­fen­de Kennt­nis­se über die Lage im Aus­land.

Nichts gelernt, Herr de Maizière

Edward Snow­den, hin­läng­lich bekann­ter Aus­lö­ser der nach wie vor durch die Bun­des­re­gie­rung her­un­ter­ge­spiel­ten und teil­wei­se bewußt igno­rier­ten NSA Affä­re, äußer­te sich in einem Inter­view der NBC Nighl­ty News Ende Mai 2014 kri­tisch zum Über­wa­chungs­wahnsinn. Noch vor den Anschlä­gen 9/​11 oder auch dem Bos­ton Mara­thon lagen alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen vor. Doch man war nicht in der Lage, das gesam­te Bild zu sehen und die Anschlä­ge zu verhindern.

Doch genau die­ses Argu­ment füh­ren immer wie­der Geheim­diens­te und auch die deut­sche Poli­tik ins Feld, wenn es um mehr Über­wa­chung und eine wei­te­re Aus­höh­lung der Schutz­rech­te der Bür­ger geht. Edward Snow­den meint hier­zu (über­setzt): “Ist das wirk­lich der bes­te Weg, unser Land zu schüt­zen, oder ver­su­chen wir Geld in eine magi­sche Lösung zu ste­cken, die uns in Wahr­heit nicht nur unse­re Sicher­heit, son­dern auch unse­re Rech­te und unse­re Art zu leben kostet…”

 

Frag­lich, ob und inwie­weit “pro­fes­sio­nel­le” Ter­ro­ris­ten sich für das nächs­te Atten­tat auf Face­book ver­ab­re­den. Herr de Mai­ziè­re wird es wissen .…

LKA Thü­rin­gen bespit­zel­te eige­ne Mit­ar­bei­ter — wegen Klopapier

Gele­gent­lich kom­men einem Mel­dun­gen zum The­ma Daten­schutz und Ver­stoß gegen das Daten­schutz­recht unter, da kann man nur noch mit dem Kopf schüt­teln. SPIEGEL ONLINE berich­tet über einen beson­ders dreis­ten und rechts­wid­ri­gen Ver­stoß der uner­laub­ten Mitarbeiterüberwachung.

Klo­pa­pier verschwindet

Das Rei­ni­gungs­per­so­nal stellt einen über­mä­ßi­gen Schwund an Klo­pa­pier fest. Die­ser Akt gefähr­det die Staats­si­cher­heit und muss mit Nach­druck und allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln bekämpft wer­den. Geht die zustän­di­ge Abtei­lung doch sonst gegen Rocker, Isla­mis­ten und Mafio­si vor. Sogar ein Mit­ar­bei­ter des Staats­schut­zes wird bemüht.

Flur oder Klo — was denn nun?

Anfra­gen beim LKA und vor­han­de­ne Unter­la­gen zeich­nen ein wider­sprüch­li­ches Bild. Das LKA stellt fest, die Kame­ra­über­wa­chung hät­te nur im Trep­pen­haus statt­ge­fun­den. Inter­ne Doku­men­te zeich­nen da ein ande­res Bild. Die Kame­ra soll direkt auf dem stil­len Ört­chen ange­bracht gewe­sen sein.

Gefahr im Verzug

Selbst wenn das Ent­wen­den von Klo­pa­pier in die­se Kate­go­rie hät­te ein­ge­stuft wer­den kön­nen, wäre die Maß­nah­me nach spä­tes­tens drei Tagen durch rich­ter­li­chen Beschluß zu geneh­mi­gen gewe­sen. Die­ser Beschluss lag jedoch nie vor und so wur­den LKA Mit­ar­bei­ter von den eige­nen Kol­le­gen ohne Grund­la­ge und ohne ihr Wis­sen über­wacht. Da Baga­tell­kri­mi­na­li­tät kei­ne Recht­fer­ti­gung für Video­über­wa­chung ist (Stich­wort: Ange­mes­sen­heit), wur­den die Mit­ar­bei­ter erheb­lich in ihrem Per­sön­lich­keits­recht verletzt.

[Kopf­schüt­tel]

Sie pla­nen selbst den Ein­satz von Video­über­wa­chungs­maß­nah­men? Hier ein paar hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen aus einem Blogbeitrag.

Zur Mel­dung von SPON

 

Angeb­lich heim­li­che Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung bei ALDI Süd

Laut Spie­gel, Welt und N24 soll es zu einer heim­li­chen Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung bei ALDI Süd gekom­men sein. Gleich­lau­tend wird von einem Detek­tiv berich­tet, der unter Andro­hung des Ver­lusts wei­te­rer Auf­trä­ge gezwun­gen wur­de, Minia­tur­ka­me­ras z.B. über den Mit­ar­bei­ter­schrän­ken anzu­brin­gen. Wei­ter­hin soll­te er der ALDI Füh­rungs­kraft alle “Auf­fäl­lig­kei­ten” mel­den wie z.B. lang­sa­mes Arbeits­tem­po, Bezie­hun­gen unter den Mit­ar­bei­tern oder auch pri­va­te Details wie finan­zi­el­le Verhältnisse.

Das Unter­neh­men weist der­weil alle Vor­wür­fe zurück.

Wie hier auf dem Blog mehr­fach berich­tet, ist Video­über­wa­chung unter Daten­schutz­ge­sichts­punk­ten kein “Teu­fels­werk”. Es gilt, bestimm­te Richt­li­ni­en und Ver­fah­rens­wei­sen ein­zu­hal­ten. Mehr erfah­ren Sie in unse­rem Bei­trag Video­über­wa­chung — umsich­tig ein­set­zen, Kon­flik­te vermeiden

Umstrit­te­nes Schnüf­fel-Pro­jekt der SCHUFA beer­digt — kei­ne Aus­spä­hung sozia­ler Netz­wer­ke wie Face­book & Co

So schnell wie das höchst umstrit­te­ne Pro­jekt der SCHUFA in den Fokus der Bericht­erstat­tung gelangt ist, so schnell wur­de das Pro­jekt auf­grund der zahl­rei­chen Pro­tes­te der Daten­schüt­zer, Poli­tik und Ver­brau­cher wie­der beer­digt. Das von der SCHUFA mit der Pro­jekt­idee beauf­trag­te HPI (Has­so-Platt­ner-Insti­tut) kün­dig­te den Ver­trag. stern​.de vermeldet:

“Ange­sichts man­cher Miss­ver­ständ­nis­se in der Öffent­lich­keit über den ver­ein­bar­ten For­schungs­an­satz und dar­auf auf­bau­en­der Reak­tio­nen kön­ne ein sol­ches wis­sen­schaft­li­ches Pro­jekt nicht unbe­las­tet und mit der nöti­gen Ruhe durch­ge­führt wer­den”, so der HPI-Direk­tor Chris­toph Mei­nel am heu­ti­gen Tage.

Lesen Sie mehr über den Stein des Ansto­ßes.

Gehen drei Daten­schüt­zer ins Café — und wer­den videoüberwacht

“Daten­schutz geht zur Schule”

2 Tage “Daten­schutz geht zur Schu­le” sind zu Ende. Drei Mit­glie­der des Berufs­ver­bands der Daten­schutz­be­auf­trag­ten e.V. hat­ten alle Hän­de voll zu tun, um meh­re­re Schul­klas­sen der Stu­fen 5 bis 9 einer frän­ki­schen Haupt­schu­le ehren­amt­lich für die The­men Daten­schutz und Ver­hal­ten im Netz zu sen­si­bi­li­sie­ren. Zwecks Manö­ver­kri­tik suchen sie nach geta­ner Arbeit ein im Ort erst vor kur­zen eröff­ne­tes Café auf.

Wie­so lecke­rer Apfel­ku­chen irgend­wie nicht rich­tig mun­den will …

Schnell sind Milch­kaf­fee und Kuchen geor­dert, da schaut der Ers­te ver­dutzt durch den ange­nehm und gemüt­lich gestal­te­ten Raum und fängt an, zu zäh­len. Die bei­den Kol­le­gen wer­den auf­merk­sam und stau­nen nicht schlecht. Sage und schrei­be fünf (5!) sog. Dome-Kame­ras über­wa­chen das kom­plet­te Café samt Ein­gangs­be­reich und Zugang zu den sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen. Ein Blick zur Tür bestä­tigt die Ver­mu­tung: KEINE Hin­weis­schil­der auf die im Innen­raum zu erwar­ten­de Video­über­wa­chung und Auf­zeich­nung. Der mitt­ler­wei­le ser­vier­te Apfel­ku­chen will nicht mehr so rich­tig munden.

Alles rech­tens, meint der Gastwirt …

Das Trio bit­tet den Gast­wirt an den Tisch, der die­ser Ein­la­dung schnell und freund­lich folgt. Nach einer kur­zen Vor­stel­lung erläu­tern sie ihm die recht­li­che Situa­ti­on. Nach § 6b BDSG (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz) ist die Über­wa­chung öffent­lich zugäng­li­cher Berei­che nur unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen statt­haft und auch nur, wenn kei­ne schutz­wür­di­gen Inter­es­sen der Gefilm­ten ent­ge­gen­ste­hen. Die Argu­men­te wie Ein­bruch­schutz oder Ver­fol­gung von Taschen­dieb­stahl an Gäs­ten hin­ter­las­sen einen faden Nach­ge­schmack. Die­ser wird jedoch rich­tig bit­ter, als eine Auf­zeich­nungs­dau­er von ca. 30 Tagen in die Run­de gewor­fen wird. Die Gren­zen der gebo­te­nen Ver­hält­nis­mä­ßig­keit sind damit deut­lich überschritten.

Von der Rich­tig­keit sei­nes Han­delns nach wie vor über­zeugt, wen­det der Gast­wirt ein, die Fir­ma, wel­che ihm die Über­wa­chungs­an­la­ge ver­kauft und instal­liert habe, hät­te ihm die Kon­for­mi­tät mit dem Daten­schutz­ge­setz ver­si­chert. Was Wun­der. Und außer­dem sei die Gewer­be­auf­sicht dage­we­sen und hät­te den Betrieb abge­nom­men. Nur ist für das The­ma Video­über­wa­chung die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de zustän­dig und nicht die Gewerbeaufsicht.

Ein gut­ge­mein­ter Tipp

Die Drei ver­si­chern dem Wirt, nicht bei der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de vor­stel­lig zu wer­den. Schließ­lich wol­len sie ihn ja ledig­lich auf den Miß­stand hin­wei­sen und ihm die Mög­lich­keit geben, die jet­zi­ge Situa­ti­on zu ändern. Spä­tes­tens wenn sich ein Gast bei der Behör­de über die umfas­sen­de Video­über­wa­chung beschwert oder eine stich­pro­ben­ar­ti­ge Über­prü­fung die Behör­de auf die aus­ufern­de Über­wa­chung auf­merk­sam macht, wird es für den Betrei­ber “unge­müt­lich”. Sogar ein Buß­geld wäre nicht aus­zu­schlie­ßen, wür­de er sei­ne Argu­men­ta­ti­ons­li­nie gegen­über der Behör­de auf­recht­erhal­ten, statt einen geset­zes­kon­for­men Zustand herzustellen.

Als Bei­spiel füh­ren sie die aktu­el­le recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung meh­re­rer Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den gegen die ECE-Grup­pe an, die als Betrei­ber zahl­rei­cher Ein­kaufs­zen­tren der­zeit auf­grund aus­ufern­der Video­über­wa­chung ins Visier der Behör­den gera­ten ist. Mit dem gut­ge­mein­ten Tipp, doch ein­fach mal nach dem The­ma im Inter­net Aus­schau zu hal­ten, um sein Risi­ko der aktu­el­len Über­wa­chung bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen, been­den alle Betei­lig­ten das Gespräch und gehen freund­lich auseinander.

Drei mal dür­fen Sie raten …

… ob die betei­lig­ten Daten­schüt­zer das Café wie­der mal besu­chen wer­den, viel­leicht mal mit Fami­lie und Freun­den? Vor­erst nicht — und das liegt nicht an dem wirk­lich aus­ge­zeich­ne­ten Kaf­fee und Kuchen.

Video­über­wa­chung rich­tig einsetzen

Pla­nen Sie in Ihrem Unter­neh­men den Ein­satz von Video­über­wa­chung von Kun­den und /​ oder Mit­ar­bei­tern? Oder ist die Über­wa­chung bei Ihnen bereits aktiv? Dann spre­chen Sie mit Ihrem Daten­schutz­be­auf­trag­ten, prü­fen mit ihm die recht­li­che Zuläs­sig­keit und die tech­ni­sche Umset­zung. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie mich an — viel­leicht liegt sogar bereits eine gesetz­li­che Bestell­pflicht für Ihr Unter­neh­men vor! Es dro­hen Buß­gel­der.

  • Leit­fa­den des ULD zum The­ma “Video­über­wa­chung”

Daten­schutz­ver­stö­ße in Betrie­ben — jedes sieb­te Unter­neh­men nimmt es mit Daten­schutz nicht sehr genau

Das Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Insti­tut (WSI) der Hans-Böck­ler-Stif­tung hat eine Stu­die ver­öf­fent­licht, nach der zahl­rei­che Unter­neh­men es mit dem Daten­schutz für Mit­ar­bei­ter­da­ten nicht sehr genau neh­men. Jeder sieb­te befrag­te Betriebs­rat berich­tet von Ver­stö­ßen gegen gel­ten­des Daten­schutz­recht in des­sen Unternehmen.

Im Rah­men der Stu­die wur­den cir­ka 2.000 Betriebs­rä­te reprä­sen­ta­tiv aus­ge­wählt und zum Umgang mit Mit­ar­bei­ter­da­ten im Unter­neh­men befragt. Knapp 14% wis­sen von Ver­stös­sen zu berich­ten. Der Lei­ter der Umfra­ge geht von einer noch höhe­ren Dun­kel­zif­fer aus. Zudem sei­en Klein­be­trie­be mit weni­ger als 20 Mit­ar­bei­tern oder ohne Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung nicht befragt worden.

In jedem vier­ten Groß­be­trieb wird nicht ord­nungs­ge­mäß mit Mit­ar­bei­ter­da­ten umge­gan­gen. Ursa­che kön­ne die dort meist digi­ta­le Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und Mit­ar­bei­ter­ak­ten sein. Dies füh­re vie­le Ver­ant­wort­li­che wohl leich­ter in Versuchung.

Im Fokus der Daten­schutz­ver­let­zun­gen stan­den mit 35% ziel­ge­rich­tet Ein­zel­per­so­nen. Klei­ne Beschäf­tig­ten­grup­pen gerie­ten in 20%, gan­ze Abtei­lun­gen in 18% und die kom­plet­te Beleg­schaft in 20% aller Fäl­le ins Visier.

Auf­fal­lend: die Miß­ach­tung gel­ten­der Daten­schutz­ge­set­ze tre­te oft­mals in Ver­bin­dung mit wei­te­ren Pro­ble­men in Unter­neh­men auf wie z.B. Behin­de­rung der Betriebs­ra­t­ar­beit, Unter­lau­fen von Tarif­ver­ein­ba­run­gen oder auch einem schlech­ten Betriebsklima.

Umso mehr sei der Gestzge­ber gefor­dert, eine kla­re und deut­li­che Rechts­grund­la­ge zu schaf­fen — eine Kri­tik, die in Rich­tung des aktu­el­len Geset­zes­ent­wurfs zum Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz zielt.

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter legt beim Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz nach

Der Gesetz­ent­wurf zum Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re ist fer­tig. Anlass für die­sen neu­en Ent­wurf waren u.a. die Affä­ren um das Aus­spä­hen von Mit­ar­bei­tern bei Lidl, Bahn und Deut­sche Tele­kom in 2008 und 2009. Als ers­te Reak­ti­on wur­de in 09/​2009 der § 32 BDSG (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz) “Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis” ver­schärft. Ein sepa­ra­tes Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz fehlt nach wie vor und ist nicht vor­ge­se­hen. Mit dem aktu­el­len Ent­wurf will der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter das bestehen­de Gesetz erwei­tern, die bis­he­ri­ge Rechts­spre­chung auf­grei­fen und die Viel­zahl von Ein­zel­re­ge­lun­gen zusammenfassen.

Der will­kür­li­chen Video­über­wa­chung von Mit­ar­bei­tern ist der Kampf ange­sagt, es soll­ten stren­ge­re Regeln gel­ten. Nur noch tat­säch­li­che Anhalts­punk­te und Ver­dachts­grün­de über eine Straf­tat oder eine schwer­wie­gen­de Ver­trags­ver­let­zung durch einen Ange­stell­ten gestat­ten den Ein­satz sol­cher Über­wa­chungs­maß­nah­men. Kame­ras in Umklei­de­räu­men sind in dem Ent­wurf grund­sätz­lich tabu eben­so wie die Über­wa­chung von Betriebs­räu­men mit über­wie­gen­der pri­va­ter Nut­zung.Wei­ter­le­sen »Bun­des­in­nen­mi­nis­ter legt beim Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz nach

Regie­rung will Über­wa­chungs­wild­wuchs am Arbeits­platz eindämmen

Die Schlag­zei­len der letz­ten Tage und Wochen waren geprägt von heim­li­cher Video­über­wa­chung am Arbeits­platz über das Aus­spä­hen von Tele­fon­da­ten bis hin zu Blut­tests von Bewer­bern und Mit­ar­bei­tern auf “Eig­nung” für die jewei­li­ge Tätig­keit. Der aus­ufern­den Neu­gier eini­ger Arbeit­ge­ber will die Bun­des­re­gie­rung nun wei­te­re Rie­gel vorschieben.

Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz weist im Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz Lücken auf, die es lt. Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re durch den Gesetz­ge­ber zu schlie­ßen gilt. “Wir wol­len bestimm­te Schutz­lü­cken schlie­ßen”, beton­te er heu­te (31.03.2010) vor der Pres­se in Ber­lin. Dabei gilt es stets, die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zu wah­ren und die (oft berech­tig­ten) Inter­es­sen der Betrie­be nicht über­mä­ßig ein­zu­schrän­ken. “Natür­lich gibt es im Ein­zel­fall immer Abgren­zungs­pro­ble­me.”, so de Mai­ziè­re. Noch vor der nächs­ten Som­mer­pau­se will er dem Kabi­nett einen Gesetz­ent­wurf vorlegen.

Ein ursprüng­lich geplan­tes sepa­ra­tes Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz scheint end­gül­tig vom Tisch. Geplant sind 14 ergän­zen­de Punk­te im Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz, wie die “Süd­deut­sche” heu­te abend online berichtet.

Update 17.05.2010:

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