Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.
Warum ist Datenschutz für Unternehmen und Behörden wichtig? Haben Sie sich auch schon diese Frage gestellt? Sascha Kuhrau, Inhaber des bundesweit tätigen Beratungsunternehmens a.s.k. Datenschutz gibt Antworten.
Pragmatischer Datenschutz im Unternehmensalltag - Veranstaltung am 11.11.2014 16:00 Uhr TAW Weiterbildungszentrum Altdorf. Referenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, von a.s.k. Datenschutz, der infosi GmbH & Co. KG sowie des Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V. geben praxisbezogene Tipps und Lösungsansätze für Datenschutz in Ihren Unternehmensalltag
64.000 Euro Bußgeld gegen deutsche Autowaschkette wegen nicht rechtskonformer Videoüberwachung und nicht bestelltem Datenschutzbeauftragten. Mehr Informationen und wie Sie sich vor einem solchen Risiko schützen in unserem Blogbeitrag.
Viel Zeit und Mühe wird in das Abschirmen und Absichern von IT Netzwerken gegen Angriffe von außen investiert. Dabei übersieht man schnell die Gefahren, die Unternehmensdaten von innen drohen können. Unabhängig ob Fahrlässigkeit oder Absicht, so sollten Sie als Unternehmer und Unternehmen diese Bedrohung nicht aus dem Blick verlieren.
Aktuelle DsiN Studie 2014 zeigt gefährlichen Trend: mittelständische Unternehmen unterschätzen aktuelle Sicherheitsrisiken und die Bedeutung von Datenschutz. Es fehlen Sicherheitskonzepte, Mitarbeiter sind unzureichend sensibilisiert. Gleichzeitig steigen der Einsatz mobiler Geräte wie Smartphones und die Cloud-Nutzung.
Stolperfallen im Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 BDSG) für Werbetreibende. Abhilfe schaffen die Anwendungshinweise für Werbung der bayerischen Landesdatenschutzbehörde. Ein zwölfseitiges Dokument steht als PDF Download bereit.
Während sich die Webseite des Pay TV Anbieters dazu (noch) ausschweigt, melden bekannte Online Medien seit Mitte der Woche ein Datenleck bei SKY. Von Krisenmanagement wenig zu sehen.
Besuchen Sie einen der für Sie kostenfreien Infoabende im Rahmen der Hahn IT Campusinitiative und informieren Sie sich in nur zwei Stunden über das Thema Datenschutz und Datensicherheit für Unternehmen in Schwaig zusammen mit a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau. Termine 27.06.2013, 04.07.2013 und 11.07.2013 in Schwaig bei Nürnberg