Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz zum 01.04.2010 erweiterte die Rechte Betroffener gegenüber Auskunfteien. Einmal jährlich müssen diese seither auf Anforderung kostenfrei über den gespeicherten Scoring Wert sowie dessen Zusammensetzung informieren. Stiftung Warentest überprüfte im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 die sechs größten deutschen Auskunfteien und deren übermittelten Angaben - mit erschreckendem Ergebnis.
Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten von NRW, Ulrich Lepper, wurde gegen die Postbank AG ein Bussgeld in Höhe von 120.000 EUR verhängt. Diese hat bis Herbst 2009 freiberuflichen Handelsvertretern den Zugriff auf Kontobewegungsdaten von Postbank Kunden ermöglicht - zu Werbezwecken.
Das Projekt Datenschutz meldet für das erste Quartal 2010 achtzehn (18) gravierende Datenschutzvorfälle. Dies bedeutet zwar gegenüber dem letzten Quartal 2009 einen Rückgang um 25 Vorfälle, jedoch gegenüber dem Vergleichsquartal im Vorjahr eine Zunahme um 40%.
Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.
Man glaubt es kaum, doch trotz aller Warnungen und Sensibilisierungsversuche werden nach wie vor die einfachsten Regeln zur Passwortsicherheit nicht eingehalten. Nicht ohne Grund werden die Charts der unsicheren Passwörter angeführt von 12345, passwort / password und abcdef. Tipps und Tricks zur Auswahl sicherer Passwörter hier im Blog.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte A. Dix kündigt eine deutliche Aufstockung der Fahnder und eine schärfere Gangart gegenüber Unternehmen an, die den Datenschutz nicht ausreichend beachten. Gleichzeitig werden die Zwangsgelder erhöht und schnellere Verfahren angestrebt. Auch kleinen Firmen droht somit eine deutlich höhere Prüf- und Ahndungsquote als bisher.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.