Die sog. “Scoring-Novel­le” des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) vom 01.04.2010 hat weit­rei­chen­de Ver­än­de­run­gen für Ver­brau­cher und Unter­neh­men mit sich gebracht. Die Lek­tü­re des rei­nen Geset­zes­tex­tes (Ände­run­gen an §28 sowie §34) ist nicht jeder­manns Sache und muss auch nicht sein.

Unter­neh­men und Unter­neh­mer waren und sind auf­grund des ein­gren­zen­den Begriffs “Scoring” ver­sucht, die Novel­lie­rung nicht wei­ter zu beach­ten. Sie sind jedoch gut bera­ten, sich gera­de im Bereich Mahn­we­sen inten­siv damit aus­ein­an­der­zu­set­zen, denn hier lau­ern eini­ge Fall­stri­cke.

Die wohl bekann­tes­te Ände­rung für Ver­brau­cher ist das jähr­li­che ein­ma­li­ge Aus­kunfts­recht gegen­über Aus­kunftei­en gem. §34 BDSG. Gute Diens­te leis­tet ein Online-Ser­vice der Pira­ten­par­tei zur Anfor­de­rung der jähr­li­chen Selbstauskunft.

Der Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Nord­rhein-West­fa­len, Ulrich Lep­per hat nun auf sei­ner Web­sei­te zwei über­sicht­li­che FAQs (Fre­quent­ly asked ques­ti­ons — Häu­fig gestell­te Fra­gen) zusammengestellt:

Gehen Sie als Unter­neh­mer und Unter­neh­men auf Num­mer Sicher. Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz bie­tet zahl­rei­che Fall­stri­cke und schnell ist ein Sach­ver­halt gege­ben, der nach §§ 43 und 44 BDSG mit emp­find­li­chen Geld­stra­fen belegt wer­den kann. Ich hel­fe Ihnen, die­se zu vermeiden.

No responses yet

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
    Nächs­te Termine
    • Keine Termine
    Mit­glied­schaf­ten