Wer benötigt ein Informationssicherheitskonzept?
Jede Organisation ist gefordert, die Anforderungen aus Art. 32 DSGVO zu erfüllen. Da steht in Absatz 1:
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; diese Maßnahmen schließen gegebenenfalls unter anderem Folgendes ein:
a) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
b) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;
c) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
d) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Unter b) sind die Grundwerte der Informationssicherheit Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität genannt. Betrachten wir die Kurzdefinitionen aus der Informationssicherheit hierzu.
Vertraulichkeit: Keine unberechtigte Kenntnisnahme (bis hin zum Mißbrauch) der Informationen, weder durch Mitarbeiter noch durch Externe.
Integrität: Die Informationen sind korrekt, vollständig und unverfälscht. Änderungen sind nachvollziehbar und rückgängig zu machen.
Verfügbarkeit: Die Informationen stehen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung (nicht beschränkt auf IT-Verfügbarkeit). [Verfügbarkeit ist in der Tat erst an dritter Stelle, auch wenn in der Praxis um das Thema Ausfallzeiten gerne der Tanz um das goldene Kalb stattfindet.]
Diese Grundwerte der Informationssicherheit sicherzustellen, ist das Ziel eines jeden Informationssicherheitskonzepts, auch des Standards der sog. “Arbeitshilfe”.
Unterpunkt d) verlangt von Ihrer Organisation, die Wirksamkeit der im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf nachzujustieren oder geeignete zusätzliche bzw. ergänzende Schutzmaßnahmen einzuführen. Auch dies ist eine der Kernfunktionen eines funktionierenden Informationssicherheitskonzepts.
Salopp gesagt, verlangt die DSGVO von Organisationen in diesem Fall nicht weniger als die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts und dessen kontinuierlichen Betrieb. Klar kann man versuchen, sich auch selbst ein Konzept zu “basteln”, bleibt nur die Frage “Wieso sollte man das tun?”
Bayerische Kommunen sind per Gesetz (BayEGovG) sogar dazu verpflichtet, bis zum 01.01.2020 ein Informationssicherheitskonzept eingeführt und im laufenden Betrieb zu haben.
Bewährte Standards wie die ISO 27001, der BSI IT-Grundschutz, ISIS12 (als Ableitung aus dem IT-Grundschutz) sind seit vielen Jahren bewährte Standards, um ein Informationssicherheitskonzept einzuführen, zu betreiben und damit auch die Anforderungen aus Art. 32 DSGVO zu erfüllen. Diese Standards skalieren zwar auch für kleinere Organisationen, sind dennoch sehr ressourcenintensiv. Hier hat für den kommunalen Bereich die Innovationsstiftung Bayerische Kommune im Auftrag der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände angesetzt und gerade für kleinere kommunale Einrichtungen durch a.s.k. Datenschutz die “Arbeitshilfe zur Einführung eines Informationssicherheitskonzepts nach Art. 11 BayEGovG” entwickeln lassen. Dieser Standard basiert auf den Erkenntnissen und Vorgehensweisen aus zahlreichen IT-Grundschutz-Projekten sowie dem früheren “Quick Check Datenschutz + Datensicherheit”. Entgegen der Bezeichnung und ursprünglichen Ausrichtung auf den kommunalen Bereich ist die “Arbeitshilfe” universell einsetzbar und natürlich auch in Unternehmen einsetzbar. Hierzu sind lediglich Begrifflichkeiten anzupassen, statt Bürgermeister heißt es dann eben Geschäftsführer.
Standard für Informationssicherheit Arbeitshilfe Version 3.0 erschienen
Am 26. September 2019 ist die Arbeitshilfe mittlerweile in Version 3.0 erschienen. Die Weiterentwicklung und Anpassung oblag erneut uns von der a.s.k. Datenschutz. Neben Aktualisierungen z.B. bei Links zum gerade aufgefrischten BSI IT-Grundschutz stand neben der Fehlerkorrektur die Anpassung an das Siegel “Kommunale IT-Sicherheit” des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — kurz LSI — in Nürnberg im Vordergrund. Wenn Sie mehr über das LSI Siegel erfahren wollen, finden Sie Details hierzu in einem weiteren Blogbeitrag.
Kommunale Einrichtungen, die sich zur Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der Arbeitshilfe entscheiden, erfüllen mit der Umsetzung die Anforderungen des LSI zum Erhalt des Siegels “Kommunale IT-Sicherheit”. Das setzt natürlich eine ernsthafte und ehrliche Bearbeitung der 9 Kapitel der Arbeitshilfe zur Informationssicherheit in der Kommune voraus.
Hier geht es direkt zum Download der Arbeitshilfe V 3.0. Sollte der Link nicht mehr funktionieren, nutzen Sie bitte die Startseite der Innovationsstiftung und suchen die Veröffentlichung vom 28.09.2019.
Mit a.s.k. Datenschutz und der Arbeitshilfe zum Siegel “Kommunale IT-Sicherheit”
Wenn Sie sich bei der Einführung der Arbeitshilfe in Ihrer Verwaltung durch das Team von a.s.k. Datenschutz unterstützen lassen, dann übernehmen wir am Ende die Formalitäten der notwendigen Angaben und Auskünfte gegenüber des LSI. Einem Erhalt des Siegels sollte dann nichts mehr im Wege stehen.
Sollten wir Sie im Anschluß auch als externe Informationssicherheitsbeauftragte betreuen, kümmern wir uns mit Ihnen gemeinsam auch um die Verlängerung des Siegels nach Ablauf der 2 Jahre Gültigkeitsdauer. Dazu muss dem LSI der Weiterbetrieb Ihres Informationssicherheitskonzepts belegt bzw. nachgewiesen werden. Auch dies würden wir von a.s.k. Datenschutz übernehmen.
Übrigens nutzen wir zur Einführung und zum Betrieb Ihres Informationssicherheitskonzepts auf Basis der Arbeitshilfe eine hochmoderne und vollverschlüsselte Projektplattform. Damit wird die Bearbeitung der Punkte zwar kein Kinderspiel, aber die Dokumentation dazu erledigt sich fast von selbst. Gleichzeitig versäumen Sie und wir keine Revisionstermine und Wiedervorlagen. Mehr Infos in diesem Blogbeitrag. Unsere Plattform ist bereits für Version 3.0 der Arbeitshilfe aktualisiert und angepasst.
Unternehmen und die Arbeitshilfe als Informationssicherheitskonzept
Wie eingangs schon beschrieben, ist auch dies kein Problem. In der Wortwahl werden zwar kommunale Funktionen adressiert, aber die inhaltlichen Anforderungen an Informationssicherheit sind zwischen Unternehmen und Behörden identisch. Ersetzen Sie in Gedanken einfach Begriffe wie “Bürgermeister” mit “Geschäftsführer” und schon sind Sie in der Unternehmenswelt angekommen.
Das einzige Manko: Das LSI Siegel “Kommunale IT-Sicherheit” kann nur von kommunalen Einrichtungen erworben werden. Als Unternehmen sind Sie hier außen vor. Gerne unterstützen wir auch Ihr Unternehmen bei der Einführung eines Informationssicherheitskonzepts.
Angebot Informationssicherheitskonzept für Kommunen bzw. Behörden
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