Die sog. “Scoring-Novelle” des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 01.04.2010 hat weitreichende Veränderungen für Verbraucher und Unternehmen mit sich gebracht. Die Lektüre des reinen Gesetzestextes (Änderungen an §28 sowie §34) ist nicht jedermanns Sache und muss auch nicht sein.
Unternehmen und Unternehmer waren und sind aufgrund des eingrenzenden Begriffs “Scoring” versucht, die Novellierung nicht weiter zu beachten. Sie sind jedoch gut beraten, sich gerade im Bereich Mahnwesen intensiv damit auseinanderzusetzen, denn hier lauern einige Fallstricke.
Die wohl bekannteste Änderung für Verbraucher ist das jährliche einmalige Auskunftsrecht gegenüber Auskunfteien gem. §34 BDSG. Gute Dienste leistet ein Online-Service der Piratenpartei zur Anforderung der jährlichen Selbstauskunft.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper hat nun auf seiner Webseite zwei übersichtliche FAQs (Frequently asked questions — Häufig gestellte Fragen) zusammengestellt:
Gehen Sie als Unternehmer und Unternehmen auf Nummer Sicher. Das Bundesdatenschutzgesetz bietet zahlreiche Fallstricke und schnell ist ein Sachverhalt gegeben, der nach §§ 43 und 44 BDSG mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden kann. Ich helfe Ihnen, diese zu vermeiden.
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