Ein Diskurs zu folgendem Sachverhalt: Mit Verfügung vom 26.07.2010 untersagt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V. (HÄV SH) unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro, gemäß dem zwischen der AOK Schleswig-Holstein, dem HÄV SH und Dienstleistern abgeschlossenen Vertrag von eingeschriebenen Hausärzten stammende Patientendaten weiterzugeben oder diese selbst zu nutzen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wurde angeordnet.
Das beliebte Webtracking-Tool Google Analytics steht nicht erst seit dem Beschluß der Aufsichtsbehörden vom 26.11.2009 im Visier der Datenschützer. Damals wurde der Beschluss gefasst, daß die Auswertung des Nutzungsverhaltens eines Webseitenbesuchers mit vollständiger IP-Adresse nur mit bewusster und eindeutiger Einwilligung des Besuchers zulässig ist. Grund genug für Google, sich mit den beanstandeten Punkten auseinanderzusetzen und Anpassungen vorzunehmen.
Die Deutsche Post hat die öffentliche Kritik am E-Postbrief in zahlreichen Blogs und der Presse zum Anlass genommen, heute von 11 bis 12 Uhr zu einer Web-Konferenz einzuladen. Journalisten, Blogger und Interessierte waren zur Online-Konferenz geladen u.a. der Autor dieses Blogs anläßlich des Beitrags "Der E-Postbrief und De-Mail: Segensbringer oder Mogelpackung?". Fragen konnten im Vorfeld eingereicht oder während der Konferenz via Chat gestellt werden. Dr. Georg Rau, Geschäftsbereichleiter IT-Application Management stand Rede und Antwort.
"Es ist halt so" kommentierte das Balinger Finanzamt auf Anfrage einer empörten Bürgerin. Was war passiert? Ihr Steuerbescheid war versehentlich an den Bescheid eines weiteren Mitbürgers geheftet und wurde diesem zugestellt. Der ehrliche Empfänger meldete sich sofort bei der eigentlichen Adressatin, woraufhin diese bei Ihrem Finanzamt vorstellig wurde.
Datenschutz ist kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozeß der Anpassung und Optimierung. Aussagen wie "Datenschutz haben wir in unserem Unternehmen bereits durchgeführt" zeigen deutlich, daß das Thema Datenschutz im Unternehmen und in den Köpfen der Verantwortlichen und Mitarbeitern noch nicht angekommen ist.
Mit "kostenlosen" Angeboten werden Nutzer im Internet angelockt und verleitet, so viele persönlichen Daten wie möglich preiszugeben. Mit entsprechend geschickter Ausgestaltung der Angebote und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese personenbezogenen Daten für das hinter dem Angebot stehenden Unternehmen bares Geld wert. Sei es für zielgruppengerechte Werbung anhand von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Hobbies oder sogar für die Überlassung der Daten an Dritte. Ein weites Feld, diese personenbezogenen Daten - die oftmals für kleine oder veraltete Gimmicks (z.B. alte Softwareversionen) preisgegeben wurden - zu Geld zu machen.
Neue Datenpanne: Welt online berichtet, eine interne Datenbank mit 150.000 Datensätzen von Schlecker-Kunden mit Name, Anschrift, Geschlecht, Email und Kundenprofil war frei über das Internet einsehbar. Zusätzlich waren die Adressen von 7,1 Mio. Schlecker-Newsletter-Empfängern abrufbar. Große Hürden waren nicht zu überwinden, von jedem normalen Gerät mit Internet-Anschluß soll der Zugriff möglich gewesen sein. Unter den betroffenen Kunden befanden sich u.a. das Finanzministerium, die Allianz, das Bundesverwaltungsgericht und der SPD-Parteivorstand.
Wie die Welt Online und weitere Medien heute berichten, liegt nach monatelangen Verhandlungen ein aktualisierter Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium unter der Leitung von Thomas de Maizière für ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vor. Gegenüber einem Entwurf aus Mai 2010 haben sich einige Punkte grundlegend zu Gunsten des Datenschutz für Arbeitnehmer verbessert. Der neue Entwurf soll mit den Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt sein. Desweiteren wurde zahlreichen Einwänden seitens der Gewerkschaften und Datenschützer Rechnung getragen.
Unbestreitbar: Personenbezogene Daten sind schützenswerte Daten. Betrachten wir die Angaben in der monatlichen Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter. Darin enthalten sind Name, Anschrift und Gehalt. Es geht aber weiter mit zusätzlichen Informationen, die noch sehr viel mehr über die betroffene Person verraten. Am Monatsende werden diese per Email an den externen Abrechnungsdienstleister übertragen - oftmals unverschlüsselt und unsigniert. Ein Fall für §43 BDSG "Bußgeldvorschriften"!
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
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