TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz zum 01.04.2010 erweiterte die Rechte Betroffener gegenüber Auskunfteien. Einmal jährlich müssen diese seither auf Anforderung kostenfrei über den gespeicherten Scoring Wert sowie dessen Zusammensetzung informieren. Stiftung Warentest überprüfte im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 die sechs größten deutschen Auskunfteien und deren übermittelten Angaben - mit erschreckendem Ergebnis.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat mit der kurzfristig einberufenen Expertengruppe rund um den sog. "Datenbrief" heftige Diskussionen über Pro und Kontra einer solchen Lösung ausgelöst. Er griff damit eine Forderung des Chaos Computer Club und zahlreicher Datenschützer auf.
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt programmgemäß die aktuellen Änderungen zur Selbstauskunft im Rahmen der Scoring Novelle des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 01.04.2010. Doch damit nicht genug. Auf der Webseite der Piratenpartei ist ein Formbriefgenerator online, mit wenigen Klicks ist nach Eingabe der eigenen Angaben ein Formbrief erstellt, der sofort ausgedruckt und verschickt werden kann. 18 Anbieter Adressen sind bereits fest hinterlegt (Stand 13.04.2010).
Im aktuellen Newsletter informiert die SCHUFA, wie Sie die Änderungen durch die "Scoring Novelle" nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetz vom 01.04.2010 umzusetzen gedenkt. Besucht man die Webseite www.meineschufa.de, so findet man im ersten Menüpunkt "Produkte" den neuen Unterpunkt "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz".
Mit Änderung des § 34 des Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der "Scoring Novelle" zum 01.04.2010 wurden die Auskunftsrechte der Betroffenen verbessert. Mehr über die praktische Anwendung finden Sie im Beitrag "Scoring Novelle: Ihr gutes Recht – kostenlose Auskünfte über gespeicherte Personendaten". Hier der Gesetzestext im Wortlaut.
Mit der sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 01.04.2010 sind u.a. folgende Paragraphen hinzugekommen: § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und § 28b Scoring. Hier die Texte im Wortlaut.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Die sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die ab morgen 01.04.2010 in Kraft tritt, spricht den Betroffen ein kostenfreies, jährliches Auskunftsrecht z.B. gegenüber Auskunfteien zu - vgl. §34 BDSG "Auskunft an den Betroffenen".
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.