Datenschutzaufsicht: Zentral oder dezentral?
Unser Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD) e.V. richtet heute, am 17.09.2020 eine sehr interessante Veranstaltung aus mit dem Titel “Föderal oder zentral – Wie sieht die Zukunft der Datenschutzaufsicht aus?”. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten rund um Corona kann die Veranstaltung mittels Live-Stream mitverfolgt werden und zwar unter der URL https://www.bvdnet.de/aufsicht-live/
Vor dem Hintergrund der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes steht der Vorschlag im Raum, die Datenschutzaufsicht für Unternehmen zukünftig in eine zentrale Hand zu legen statt auf 17 Aufsichtsbehörden (16 Land, 1 Bund) weiter verteilt zu lassen.
Start ist um 15 Uhr und besonders interessant wird es bei den Beiträgen ab 15:25 Uhr. “Standpunkte: Pro und Kontra Zentralisierung” und “Erfahrungen aus der Datenschutzpraxis”. Reinschauen bzw. Reinhören lohnt sich auf jeden Fall, wenn Vertreter der Landesdatenschutzbehörden auf Datenschutz-Anwälte und Praktiker aus der Wirtschaft treffen, um die Vor- und Nachteile der aktuell facettenreichen DSGVO Auslegungen und Meinungen in den verschiedenen Bundesländern zu diskutieren.
Vor- und Nachteile
Wer wie wir aufgrund der Kundenstruktur mit eigentlich allen Landesdatenschutzbehörden zu tun hat, kann den Wunsch nach einer Zentralisierung bzw. Vereinheitlichung durchaus nachvollziehen. Die nicht seltene weit gefächerte und divergierende Auslegung der DSGVO macht es nicht unbedingt leichter. Und selbst wenn es gemeinsame Stellungnahmen z.B. im Zuge der DSK (Datenschutzkonferenz) gibt, sind diese gelegentlich so vage, dass die Bedeutung für die Umsetzungspraxis durchaus gegen Null streben kann. Eine einheitliche Sichtweise wäre hier durchaus auch gegenüber Kunden sehr hilfreich. Es ist nicht immer leicht zu argumentieren, warum etwas in einem Bundesland ok ist, in einem anderen Bundesland von der Aufsicht nicht gerne gesehen wird. Ein prominentes Beispiel sind die doch sehr abweichenden Sichtweisen zur Art und Weise der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA). Mittlerweile haben sich hier gefühlt zwei Lager gebildet, SDM vs. PIA. Ob man mit einer anderen Vorgehensweise aus Sicht der zuständigen Landesdatenschutzbehörde alles richtig macht, wird die Zeit zeigen.
Andererseits hat und kennt man durch die dezentrale Struktur seine Ansprechpartner, die bei Anfragen oft zeitnah und kompetent reagieren. Im Zuge einer Zentralisierung müsste durch ausreichende personelle Besetzung diese Beratungsfunktion auch zukünftig sichergestellt sein. Was einerseits ein Nachteil sein kann (unterschiedliche bis gegensätzliche Meinungen der Landesdatenschutzbehörden), stellt im Hinblick auf Meinungsvielfalt und Ideen für Umsetzungsmöglichkeiten andererseits durchaus auch einen Vorteil dar. Im Zuge einer Zentralisierung würde dies entfallen. Dann gibt es nur noch die eine Sichtweise der zentralen Instanz. Auch dies wäre dann erst mal eine Meinung, die andere Vorgehensweisen nicht zwingend ausschließen würde, aber der Pool zur Auswahl oder Entwicklung anderer Umsetzungsmöglichkeiten wäre stark reduziert bzw. nicht mehr vorhanden.
So haben beide Lösungen ein Für und Wider. Man darf auf die heutigen Diskussionen im Rahmen der Veranstaltung und im Hinblick auf die weitere Entwicklung sehr gespannt sein. Schauen Sie rein: https://www.bvdnet.de/aufsicht-live/ Start 15 Uhr.