Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie veröffentlicht, nach der zahlreiche Unternehmen es mit dem Datenschutz für Mitarbeiterdaten nicht sehr genau nehmen. Jeder siebte befragte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht.
Das Hamburger Abendblatt berichtet am heutigen Tage mit der Schlagzeile "Drei Prozent der Haushalte widersprechen Internet-Riesen". Nachdem Google bisher jegliche Angaben zur Anzahl der Einsprüche im Vorabwiderspruchsverfahren geschwiegen hat, wurden nun Zahlen öffentlich gemacht.
Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für den Vorabwiderspruch gegen Google Street View für die 20 größten Städte Deutschlands ab (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal).
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen waren geprägt von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz über das Ausspähen von Telefondaten bis hin zu Bluttests von Bewerbern und Mitarbeitern auf "Eignung" für die jeweilige Tätigkeit. Der ausufernden Neugier einiger Arbeitgeber will die Bundesregierung nun weitere Riegel vorschieben.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.