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soziales Netzwerk

Wie lösche ich mein Face­book Profil?

Der Auf­re­ger

Ende 2014 war die Auf­re­gung groß. Face­book kün­dig­te eine Ände­rung sei­ner Datennut­zungsschutz­richt­li­nie für 2015 an. Der Stein des Ansto­ßes fin­det sich gleich zu Beginn

“Du gibst uns eine nicht-exklu­si­ve, über­trag­ba­re, unter­li­zen­sier­ba­re, gebüh­ren­freie, welt­wei­te Lizenz zur Nut­zung jeg­li­cher IP-Inhal­te, die du auf oder im Zusam­men­hang mit Face­book pos­tet („IP-Lizenz“). Die­se IP-Lizenz endet, wenn du dei­ne IP-Inhal­te oder dein Kon­to löscht, außer dei­ne Inhal­te wur­den mit ande­ren Nut­zern geteilt und die­se haben die Inhal­te nicht gelöscht.“

Kurz: alles, was Du als Nut­zer pos­test, wird von uns ver­wer­tet. Oder wie es unser Part­ner­blog daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de so pas­send for­mu­liert: “Friss oder stirb”

Das Laby­rinth des Minotaurus

Wer die Funk­ti­ons- und Vor­ge­hens­wei­se von Face­book kennt, der weiß, wie schwie­rig es ist, sein Pro­fil dort zu löschen. Regel­mä­ßig ändern sich die Menü­struk­tu­ren und sol­che “unwich­ti­gen” Funk­tio­nen ver­schwin­den zuun­terst am Ende in The­men­be­rei­chen, wo sie Otto Nor­mal­ver­brau­cher im Zwei­fel nicht sucht oder fin­det. Und wenn der Nut­zer dabei ver­se­hent­lich noch die eine oder ande­re Ein­stel­lung zu Pri­vat­sphä­re und Daten­schutz falsch inter­pre­tiert, gibt er noch mehr über sich preis, statt sein Pro­fil loszuwerden.

Time to say good bye

Für die­je­ni­gen, die nun wirk­lich genug haben, von der Daten­sam­mel­wut und der Igno­ranz deut­scher und euro­päi­scher Geset­ze, der kann sein Face­book Pro­fil schnell und ein­fach löschen. Unse­re Schritt-für-Schritt Anlei­tung, wie Sie Ihren Account bei Face­book los­wer­den können:

  1. Letzt­ma­lig bei Face­book einloggen
  2. Den Link https://​www​.face​book​.com/​h​e​l​p​/​c​o​n​t​a​c​t​.​p​h​p​?​s​h​o​w​_​f​o​r​m​=​d​e​l​e​t​e​_​a​c​c​o​unt aufrufen
  3. Die Opti­on “Kon­to löschen” auswählen
  4. Jetzt müs­sen Sie noch mal Ihr Pass­wort ein­ge­ben und die Captcha Sicher­heits­ab­fra­ge bestä­ti­gen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, wie­so das Captcha so schlecht les­bar ist und man im Zwei­fel meh­re­re Anläu­fe benötigt
  5. Geschafft

Vor­sicht Falle

Face­book geht davon aus, dass Sie Ihr Pro­fil eigent­lich gar nicht löschen woll­ten. Daher wird Ihr Account erst mal nur für 14 Tage deak­ti­viert, sprich nie­man­dem mehr ange­zeigt. Sobald Sie sich in die­sem Zeit­raum noch mal ein­log­gen, und sei es nur um Nach­zu­schau­en, ob das Face­book Pro­fil wirk­lich gelöscht ist, schwupp ist es wie­der aktiv. Also Geduld haben.

Wider­spruch per Time­line zwecklos

Wie ein Virus gras­siert regel­mä­ßig ein Bild und /​ oder Text in den Time­lines zahl­rei­cher Nut­zer mit der Auf­for­de­rung, dies zahl­reich zu tei­len. Sinn­ge­mäß soll damit der Daten­nut­zung durch Face­book wider­spro­chen wer­den. Recht­lich unwirk­sam, daher sinnlos.

Am Ende des Tages bleibt es also beim “Friss oder Stirb” .…

 

 

 

 

Wir wol­len mitlesen

Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, Abhör­wahn, NS Affä­re und kein Ende in Sicht

Um nicht hin­ter aus­län­di­schen Geheim­diens­ten zurück­ste­hen zu müs­sen, setzt nun auch der Bun­des­nach­rich­ten­dienst auf akti­ves Mit­le­sen in sozia­len Netz­wer­ken wie Face­book und Twit­ter sowie Blogs in Echt­zeit. Dem­nach sol­len die Akti­vi­tä­ten der Nut­zer noch wäh­rend deren akti­ven Sit­zung auf­ge­zeich­net und aus­ge­wer­tet wer­den. Man erhofft sich durch das bis 2020 für 300 Mil­lio­nen Euro schwe­re Pro­gramm “Echt­zeit­ana­ly­se von Strea­ming-Daten” ver­tie­fen­de Kennt­nis­se über die Lage im Aus­land.

Nichts gelernt, Herr de Maizière

Edward Snow­den, hin­läng­lich bekann­ter Aus­lö­ser der nach wie vor durch die Bun­des­re­gie­rung her­un­ter­ge­spiel­ten und teil­wei­se bewußt igno­rier­ten NSA Affä­re, äußer­te sich in einem Inter­view der NBC Nighl­ty News Ende Mai 2014 kri­tisch zum Über­wa­chungs­wahnsinn. Noch vor den Anschlä­gen 9/​11 oder auch dem Bos­ton Mara­thon lagen alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen vor. Doch man war nicht in der Lage, das gesam­te Bild zu sehen und die Anschlä­ge zu verhindern.

Doch genau die­ses Argu­ment füh­ren immer wie­der Geheim­diens­te und auch die deut­sche Poli­tik ins Feld, wenn es um mehr Über­wa­chung und eine wei­te­re Aus­höh­lung der Schutz­rech­te der Bür­ger geht. Edward Snow­den meint hier­zu (über­setzt): “Ist das wirk­lich der bes­te Weg, unser Land zu schüt­zen, oder ver­su­chen wir Geld in eine magi­sche Lösung zu ste­cken, die uns in Wahr­heit nicht nur unse­re Sicher­heit, son­dern auch unse­re Rech­te und unse­re Art zu leben kostet…”

 

Frag­lich, ob und inwie­weit “pro­fes­sio­nel­le” Ter­ro­ris­ten sich für das nächs­te Atten­tat auf Face­book ver­ab­re­den. Herr de Mai­ziè­re wird es wissen .…

Web­sei­ten­be­trei­ber auf­ge­passt: Goog­le ändert Links zu eige­nen Datenschutzerklärungen

Ende März 2014 hat Goog­le sei­ne eige­nen Daten­schutz­er­klä­run­gen aktua­li­siert. Bei die­ser Gele­gen­heit wur­den die Links zu den rele­van­ten daten­schutz­recht­li­chen Anga­ben für die Tools Goog­le Ana­ly­tics und den Goog­le+ But­ton geändert.

Als logi­sche Kon­se­quenz lan­den nun alle Links in Daten­schutz­er­klä­run­gen im Nir­wa­na. Goog­le hat es lei­der nicht für nötig erach­tet, eine Umlei­tung (Redi­rect) zu set­zen und somit sind die­se vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­tio­nen nicht mehr direkt zugäng­lich. Folg­lich ist die Daten­schutz­er­klä­rung auf den eige­nen Web­sei­ten fehlerhaft.

Daher soll­ten Sie — sofern Sie Goog­le Ana­ly­tics und /​ oder den Goog­le+ But­ton auf den Web­sei­ten ein­set­zen — nun schnell reagie­ren und die­se Links aktua­li­sie­ren. Die­se lau­ten wie folgt:

Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen zu Goog­le Ana­ly­tics (exter­ner Link)
https://​www​.goog​le​.com/​i​n​t​l​/​d​e​/​a​n​a​l​y​t​i​c​s​/​l​e​a​r​n​/​p​r​i​v​a​c​y​.​h​tml

Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen bezüg­lich des Goog­le+ But­tons (exter­ner Link)
https://​www​.goog​le​.com/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​c​y​/​p​a​r​t​n​e​r​s​/​?​h​l​=de

Nicht ver­ges­sen: die fol­gen­den bei­den Links soll­ten eben­falls Bestand­teil Ihrer Daten­schutz­er­klä­rung sein. Bei­de sind von der aktu­el­len Adress­än­de­rung jedoch nicht betroffen:

Neu­es­ter Stand “All­ge­mei­ne Daten­schutz­hin­wei­se von Google” 
https://​www​.goog​le​.de/​i​n​t​l​/​d​e​/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​cy/

Brow­ser-Add-on gaop­tout zur Deak­ti­vie­rung von Goog­le Ana­ly­tics zum Download
https://​tools​.goog​le​.com/​d​l​p​a​g​e​/​g​a​o​p​t​o​u​t​?​h​l​=de

Ergän­zen­der Tipp: Daten­schutz bei Nut­zung von social Plug­ins (exter­ner Bei­trag unse­res Partner-Blogs)

www​.young​da​ta​.de kommt — Daten­schutz im Inter­net für Jugendliche

Der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit Rhein­land-Pfalz  (LfDI), Edgar Wag­ner, wird am 20. Novem­ber 2013 sei­ne neue Jugend-Home­page “www​.young​da​ta​.de” vor­stel­len. Es ist bun­des­weit die ers­te und bis­lang ein­zi­ge Daten­schutz-Home­page, die sich spe­zi­ell an Jugend­li­che richtet.

Face­book, Whats­App und Kon­so­len spie­len in der Lebens­wirk­lich­keit der jun­gen Onli­ner eine gro­ße Rol­le. Häu­fig wer­den die­se Ange­bo­te von Jugend­li­chen genutzt, ohne sich dabei über die anfal­len­den Daten und deren Ver­wen­dung Gedan­ken zu machen.

Die Sei­te “young​da​ta​.de” erklärt Jugend­li­chen, war­um Staat und Wirt­schaft ein Inter­es­se an per­sön­li­chen Daten haben, wie man sich schüt­zen kann und schüt­zen soll­te. Die Web­site ent­hält kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zum Selbst­da­ten­schutz und bie­tet auch zahl­rei­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zur The­ma­tik “Daten­schutz im Zeit­al­ter des Web.2.0”.

Am 20. Novem­ber wird der LfDI die neue Web­site vor­stel­len, bevor sie dann offi­zi­ell frei­ge­schal­tet wird. Bei die­ser Gele­gen­heit wird der LfDI auch die bil­dungs­po­li­ti­schen Erfor­der­nis­se aus Sicht des Daten­schut­zes dar­stel­len. Die Ver­an­ke­rung des Daten­schut­zes als Teil der Medi­en­kom­pe­tenz in den Lehr­plä­nen und die Auf­klä­rungs­ar­beit im Rah­men sei­ner Schü­ler-Work­shops wer­den dabei eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Pres­se ist laut Mel­dung vom 30.10.2013 herz­lich ein­ge­la­den, am Mitt­woch, dem 20. Novem­ber 2013 um 10:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten des LfDI, Hin­te­re Blei­che 34, 55116 Mainz an der Vor­stel­lung der neu­en Jugend­home­page teilzunehmen.

Wei­te­re Informationen

  • Pres­se­mel­dung LfDI
  • Aktu­el­les Ange­bot für Schu­len und Jugend­li­che des LfDI
  • Initiat­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” des Berufs­ver­bands der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V

Tele­fon­num­mer gesucht? Face­book hilft aus

Face­book selbst, nennt den Vor­gang “ärger­lich und pein­lich”. Der eine oder ande­re fand ihn viel­leicht sogar recht nützlich.

Die Grund­la­ge

Eines der “Kom­fort-Fea­tures” von Face­book besteht aus der Mög­lich­keit, das vor­han­de­ne Adress­buch samt der dar­in ent­hal­te­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf Ser­ver des Unter­neh­mens hoch­zu­la­den. Alter­na­tiv kann man auch sei­ne Online-Adress­bü­cher für den direk­ten Zugriff durch das ame­ri­ka­ni­sche Unter­neh­men frei­schal­ten. Um nicht selbst nach Freun­den und Bekann­ten suchen zu müs­sen, ver­glich Face­book nun die hoch­ge­la­de­nen Anga­ben mit Daten vor­han­de­ner Nut­zer. Wer all­zu sorg­los die Ein­la­den-Funk­ti­on für noch nicht auf Face­book bekann­te Kon­tak­te klick­te, sorg­te zusätz­lich für eine Flut von auf­mun­tern­den Ein­la­dun­gen per Email in hoher Takt­zahl in das Post­fach mit der Email-Adres­se des betrof­fe­nen Kon­takts. Gera­de bei geschäft­li­chen Kon­tak­ten oder auch Pati­en­ten und Kun­den von Arzt­pra­xen und Anwalts­kanz­lei­en sorg­te das regel­mä­ßig für Erheiterung.

Die Pan­ne

Kam man als Face­book Nut­zer nun auf die Idee, sei­ne Daten wie­der von den Ser­vern des Unter­neh­mens abzu­ru­fen, waren die­se fein säu­ber­lich ergänzt. Wo mög­li­cher­wei­se Lücken bei Email-Adres­sen oder Tele­fon­num­mern klaff­ten, waren die­se nun aku­rat durch die Anga­ben von ande­ren Nut­zern und deren hoch­ge­la­de­nen Adress­bü­chern ver­voll­stän­digt. Kom­for­ta­bler ist die Pfle­ge der eige­nen Kon­takt­da­ten­bank doch kaum zu haben.

Was sagt Face­book dazu?

Mitt­ler­wei­le ist die­ses “Fea­ture” beho­ben. Das Unter­neh­men reagiert etwas ver­schnupft auf den Vor­wurf der Nach­läs­sig­keit mit der Aus­sa­ge, dass selbst eine “enga­gier­te Sicher­heits­ab­tei­lung tech­ni­sche Pan­nen nicht hun­dert­pro­zen­tig aus­schlie­ßen kann”.

Ob die Zusam­men­füh­rung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten­samm­lun­gen eine tech­ni­sche Pan­ne gewe­sen ist, mag dahin­ge­stellt sein. Ein Schelm, wer dabei an Absicht und Pro­fil­ing denkt. Die Mög­lich­keit des Down­loads war jedoch bestimmt so nicht vorgesehen.

In die­sem Sin­ne “I like” 🙂

a.s.k. Daten­schutz auf dem 9. Sicher­heits­tag NRW am 16.05.2013 in Oberhausen

In Ober­hau­sen fin­det am 16.05.2013 der neun­te Sicher­heits­tag NRW des Ver­bands für Sicher­heit in der Wirt­schaft Nord­rhein-West­fa­len e.V. (VSW NW) unter der Schirm­herr­schaft des Innen- und Kom­mu­nal­mi­nis­ters von Nord­rhein-West­fa­len statt. Das dies­jäh­ri­ge The­ma steht ganz im Zei­chen sozia­ler Netzwerke:

Sozia­le Netz­wer­ke und Social Engineering -
Bedeu­tung für die Unternehmenssicherheit

Ver­tre­ter aus Wirt­schaft, Poli­tik und Ver­wal­tung refer­ri­e­ren und dis­ku­tie­ren zu aktu­el­len The­men wie

  • Digi­tal Poli­cing — Sozia­le Netz­wer­ke im Fokus der Poli­zei (Lan­des­kri­mi­nal­di­rek­tor Die­ter Schür­mann, Abt. 4, Minis­te­ri­um für Inne­res und Kom­mu­na­les NRW)
  • Daten­schutz und Sozia­le Netz­wer­ke — Part­ner oder Kon­tra­hen­ten (Sascha Kuhr­au, a.s.k. Daten­schutz, Bera­ter für Daten­schutz + Datensicherheit)
  • Sozia­le Netz­wer­ke stel­len die Unter­neh­mens­si­cher­heit vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen (Prof. Dr. Gor­don Rohr­mair, Vize­prä­si­dent für For­schung und Wis­sens­trans­fer, Hoch­schu­le Augs­burg — Fak. für Informatik)
  • Von net­ten und ande­ren Men­schen — Social Engi­nee­ring (Fred Maro, Lei­ter des inter­na­tio­nal auf die Abwehr von Social Engi­nee­ring Angrif­fen spe­zia­li­sier­ten Unter­neh­mens FM-nospy)
  • Infor­ma­ti­on Secu­ri­ty @ 2013 (Andre­as Ebert, Head of Infor­ma­ti­on Secu­ri­ty, RWE AG)

Der Vor­tag von a.s.k. Daten­schutz wird das Span­nungs­feld zwi­schen Daten­schutz und sozia­len Netz­wer­ken beleuch­ten im Hin­blick auf den oft­mals sorg­lo­sen Umgang mit den eige­nen Daten durch die Nut­zer einer­seits und dem hin­ter den sozia­len Netz­wer­ken ste­hen­den Geschäfts­mo­dell ande­rer­seits unter den Rah­men­be­din­gun­gen des deut­schen und euro­päi­schen Datenschutzrechts.

Mehr Infor­ma­tio­nen

Aus dem Whop­per wird ein Bur­ger — Twit­ter Account von Bur­ger King mel­det Verkauf

“Bur­ger King wur­de an McDo­nalds ver­kauft, da der Whop­per flopp­te” — so prang­te es ges­tern eini­ge Stun­den zusam­men mit dem Mar­ken­zei­chen von McDo­nalds auf dem Titel des offi­zi­el­len Twit­ter Accounts von Bur­ger King. Dann war der Spuk vor­bei und die Sei­te vom Netz. Inner­halb von Minu­ten ver­brei­te­te sich die Nach­richt über Twit­ter. Mut­ma­ßun­gen gehen von unsi­che­ren Pass­wör­tern aus, ande­re ver­mu­ten einen genia­len Mar­ke­ting-Trick des Unter­neh­mens dahin­ter. Denn inner­halb kür­zes­ter Zeit fand die Twit­ter-Sei­te von Bur­ger King zusätz­li­che 15.000 Fol­lower. Eine Stel­lung­nah­me des Kon­zerns steht noch aus.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt — sie­he Mel­dung von heu­te mor­gen auf der wie­der live geschal­te­ten Twitter-Seite:

 

 

 

 

 

 

Quel­le: https://​www​.spie​gel​.de/​n​e​t​z​w​e​l​t​/​w​e​b​/​b​u​r​g​e​r​k​i​n​g​-​g​e​h​a​c​k​t​e​s​-​t​w​i​t​t​e​r​-​a​c​c​o​u​n​t​-​z​e​i​g​t​-​m​c​d​o​n​a​l​d​s​-​l​o​g​o​-​a​-​8​8​4​1​5​6​.​h​tml

Etap­pen­sieg für Face­book: Klar­na­men­pflicht bleibt bestehen

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig hat ent­schie­den: die Klar­na­men­pflicht für Face­book-Nut­zer aus Deutsch­land bleibt (vor­erst) bestehen! Das Unab­hän­gi­ge Lan­des­da­ten­schutz­zen­trum Schles­wig-Hol­stein (ULD)  hat­te gegen die­se Ver­pflich­tung geklagt.  Dem­nach wäre eine Pseud­ony­mi­sie­rung der Nut­zer­na­men auf­grund deut­scher Rechts­vor­schrif­ten not­wen­dig. Deut­sches Recht sei anzu­wen­den, da Face­book eine GmbH mit Sitz in Ham­burg habe.

Das Gericht ist der Argu­men­ta­ti­on des ULD nicht gefolgt. Nach des­sen Sicht­wei­se sei die euro­päi­sche Nie­der­las­sung in Irland aus­schlag­ge­bend und somit gel­te iri­sches Recht. Damit stell­te das Gericht gene­rell die Zustän­dig­keit deut­scher Daten­schutz­be­hör­den in Fra­ge. Das iri­sche Daten­schutz­recht kennt kein sol­ches Anrecht auf Pseudonyme.

Thi­lo Wei­chert, Lei­ter des ULD zeigt sich über­rascht: “Die Ent­schei­dun­gen sind mehr als ver­blüf­fend und gehen in der Argu­men­ta­ti­on über das Vor­brin­gen von Face­book hin­aus, das die Nicht­an­wend­bar­keit des deut­schen Daten­schutz­rech­tes damit begrün­de­te, Face­book Inc. in den USA sei nur der Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter der Face­book Ire­land Ltd. Sie sind in sich wider­sprüch­lich, wenn sie die feh­len­de recht­li­che Rele­vanz von Face­book Ger­ma­ny damit erklä­ren, dass dort kei­ne Daten ver­ar­bei­tet wür­den, zugleich aber das Unter­neh­men in Irland für zustän­dig erklä­ren, obwohl dort auch kei­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den.” Die Ent­schei­dung sei auch im Hin­blick auf das euro­päi­sche Daten­schutz­recht wenig nachvollziehbar.

Quel­le:

 

250000 Twit­ter Accounts gehackt

Der Kurz­nach­rich­ten­dienst Twit­ter ver­mel­det einen Angriff. 250000 Nut­zer­kon­ten, deren Nut­zer­na­men und Kenn­wör­ter sind betrof­fen. Twit­ter hat die betrof­fe­nen Accounts gesperrt, die Nut­zer infor­miert und zur Pass­wor­t­än­de­rung aufgefordert.

https://www.golem.de/news/kurznachrichtendienst-250–000-twitter-kontos-gehackt-1302–97335.html

Face­book — hei­ßes Pflas­ter für Unter­neh­men und Gewerbetreibende

Face­book hat sei­nen Sitz, wie die meis­ten Anbie­ter sozia­ler Netz­wer­ke, außer­halb von Deutsch­land oder des euro­päi­schen Rechts­raums. Der Fir­men­sitz in den USA hat recht­lich für die Betrei­ber eini­ge Vor­tei­le.  Nicht von unge­fähr gel­ten die USA als nicht­si­cher, was Daten­schutz angeht. Dies wirkt sich schnell auf die Pra­xis aus. Wer hat für den Fir­men­auf­tritt in Face­book nicht schon mal ver­geb­lich ein pas­sen­des und recht­kon­for­mes Feld für das Impres­sum gesucht? Doch jetzt kommt ein neu­es Risi­ko für gewerb­li­che Betrei­ber von Auf­trit­ten in sozia­len Netz­wer­ken hinzu.

Face­book gene­riert für geteil­te Inhal­te ein „Thumb­nail“ – ein klei­nes Vor­schau­bild­chen – und schmückt den Ein­trag auf der Pinn­wand mit die­ser Miniaturvorschau.

Sieht schick aus! Spricht an! Ist brandgefährlich!

Eine Ber­li­ner Rechts­an­walts­kanz­lei hat einen gewerb­li­chen Face­book-Betrei­ber abge­mahnt. Grund: auf sei­ner Pinn­wand fand sich die Mini­vor­schau eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bil­des. Das gelang­te auf­grund der viel­fach genutz­ten „Teilen“-Funktion an die­sen Platz. Die Urhe­ber­rechts­in­ha­be­rin, eine Foto­gra­fin, ver­lang­te die sofor­ti­ge Ent­fer­nung, die Abga­be einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­er­klä­rung und zusätz­lich Scha­dens­er­satz in Höhe von 1.200 Euro. Hin­zu kom­men noch die Anwalts­ge­büh­ren in Höhe von 546 Euro.

Der Rechts­ver­tre­ter des abge­mahn­ten Unter­neh­mens bejaht den Rechts­ver­stoß, der in die­sem Fal­le nicht abge­strit­ten wer­den kann. An der Höhe der For­de­rung äußer­te er jedoch Zwei­fel. Nichts­des­to­trotz wird ein ent­spre­chen­der Betrag zu zah­len sein.

Unse­re Tipps:

  • „Tei­len“ Sie immer ohne Miniaturbild
  • Bil­den Sie zur Sicher­heit eine Rück­stel­lung für Abmah­nun­gen und die Abwehr sol­cher Risi­ken. Es ist prak­tisch kaum mög­lich, sozia­le Netz­wer­ke und Medi­en zu nut­zen, ohne Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße zu begehen
  • Besu­chen Sie eines unse­rer Semi­na­re „Social Media für Unter­neh­men — Chan­cen und Risi­ken im Web 2.0“ und sichern Sie Ihr Unter­neh­men gegen zahl­rei­che Risi­ken von vorn­her­ein ab
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