Am 08.12.2011 trat der sog. “Düsseldorfer Kreis”, ein Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden zusammen. Tags darauf folgte eine entsprechende Pressemeldung. Bundesweit stellen sich die Landesdatenschutzbehörden hinter die Position des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein), wonach der Einsatz des sog. “Gefällt mir”-/Like-Buttons, sog. social plugins sowie von Facebook Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.
Im Klartext heißt es im Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden:
“In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.
Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.”
Zur Vorgeschichte
Im August 2011 hat das ULD ausgewählte Stellen in Schleswig-Holstein auf Basis dieser Rechtsauffassung aufgefordert, auf “Gefällt mir”-/Like-Buttons und Fanpages zu verzichten. Gegen diese Anordnungen wurde Widerspruch eingelegt, das ULD rechnet mit Klageerhebung noch im Dezember 2011. Den kompletten Ablauf mit zahlreichen weiteren Rahmeninformationen können Sie hier nachlesen.
Welches Risiko besteht für Webseitenbetreiber?
“Nach einem Gespräch mit Wirtschaftspolitikern der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion weist das ULD nochmals darauf hin, dass es kurzfristig nicht gegen kleinere schleswig-holsteinische Unternehmen wegen Facebook-Fanpages oder „Gefällt mir“-Buttons vorgehen wird”, so der Wortlaut in der Pressemeldung vom 09.12.2011. Dies sollte jedoch nicht dahingehend verstanden werden, mit der Nutzung einfach fortzufahren. Der Rechtsverstoß bleibt bestehen.
Mit Augenmaß
Es sind alle Beteiligten (Dienste-Anbieter, Nutzer und Behörden) gefordert, an den Sachverhalt mit Augenmaß heranzugehen und eine Lösung zu finden, die am Ende den Anforderungen und Bedürfnissen aller Beteiligten und dem Thema Datenschutz gerecht wird. Ein komplettes bundesweites Verbot des Facebook “Gefällt mir”- / Like-Buttons, der hier stellvertretend für zahlreiche andere Services dieser Art steht, würde im Zeitalter der Technologisierung, Medialisierung und Vernetzung einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen bedeuten.
Quellen:
- Pressemeldung des ULD vom 09.12.2011
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 08.12.2011
- Gesammelte Informationen des ULD zum Thema
- Blog-Beitrag von datenschutzbeauftragter-info.de
Zum Thema auf diesem Blog:
- ULD stellt Webseitenbetreibern Ultimatum — Social Plugins von Facebook müssen weg (Update 2)
- Neue Facebook Features — Sie meinen es doch nur gut mit den Nutzern
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