Zum Inhalt springen

Face­books “Gefällt mir” /​ “Like” nun bun­des­weit unter Beschuss

Bun­des­wei­te Unter­stüt­zung für Posi­ti­on des ULD

Am 08.12.2011 trat der sog. “Düs­sel­dor­fer Kreis”, ein Zusam­men­schluss der deut­schen Daten­schutz­be­hör­den zusam­men. Tags dar­auf folg­te eine ent­spre­chen­de Pres­se­mel­dung. Bun­des­weit stel­len sich die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den hin­ter die Posi­ti­on des ULD (Unab­hän­gi­ges Lan­des­zen­trum für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein), wonach der Ein­satz des sog. “Gefällt mir”-/Like-Buttons, sog. social plug­ins sowie von Face­book Fan­pages gegen deut­sches Daten­schutz­recht verstößt.

Im Klar­text heißt es im Beschluss der obers­ten Aufsichtsbehörden:

“In Deutsch­land ansäs­si­ge Unter­neh­men, die durch das Ein­bin­den von Social Plug­ins eines Netz­wer­kes auf sich auf­merk­sam machen wol­len oder sich mit Fan­pages in einem Netz­werk prä­sen­tie­ren, haben eine eige­ne Ver­ant­wor­tung hin­sicht­lich der Daten von Nut­ze­rin­nen und Nut­zern ihres Ange­bots. Es müs­sen zuvor Erklä­run­gen ein­ge­holt wer­den, die eine Ver­ar­bei­tung von Daten ihrer Nut­ze­rin­nen und Nut­zer durch den Betrei­ber des sozia­len Netz­wer­kes recht­fer­ti­gen kön­nen. Die Erklä­run­gen sind nur dann rechts­wirk­sam, wenn ver­läss­li­che Infor­ma­tio­nen über die dem Netz­werk­be­trei­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und den Zweck der Erhe­bung der Daten durch den Netz­werk­be­trei­ber gege­ben wer­den können.

Anbie­ter deut­scher Web­sites, die in der Regel kei­ne Erkennt­nis­se über die Daten­ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge haben kön­nen, die bei­spiels­wei­se durch Social Plug­ins aus­ge­löst wer­den, sind regel­mä­ßig nicht in der Lage, die für eine infor­mier­te Zustim­mung ihrer Nut­ze­rin­nen und Nut­zer not­wen­di­ge Trans­pa­renz zu schaf­fen. Sie lau­fen Gefahr, selbst Rechts­ver­stö­ße zu bege­hen, wenn der Anbie­ter eines sozia­len Netz­wer­kes Daten ihrer Nut­ze­rin­nen und Nut­zer mit­tels Social Plug­in erhebt. Wenn sie die über ein Plug­in mög­li­che Daten­ver­ar­bei­tung nicht über­bli­cken, dür­fen sie daher sol­che Plug­ins nicht ohne wei­te­res in das eige­ne Ange­bot einbinden.”

Zur Vor­ge­schich­te

Im August 2011 hat das ULD aus­ge­wähl­te Stel­len in Schles­wig-Hol­stein auf Basis die­ser Rechts­auf­fas­sung auf­ge­for­dert, auf “Gefällt mir”-/Like-Buttons und Fan­pages zu ver­zich­ten. Gegen die­se Anord­nun­gen wur­de Wider­spruch ein­ge­legt, das ULD rech­net mit Kla­ge­er­he­bung noch im Dezem­ber 2011. Den kom­plet­ten Ablauf mit zahl­rei­chen wei­te­ren Rah­men­in­for­ma­tio­nen kön­nen Sie hier nachlesen.

Wel­ches Risi­ko besteht für Webseitenbetreiber?

“Nach einem Gespräch mit Wirt­schafts­po­li­ti­kern der CDU- und der FDP-Land­tags­frak­ti­on weist das ULD noch­mals dar­auf hin, dass es kurz­fris­tig nicht gegen klei­ne­re schles­wig-hol­stei­ni­sche Unter­neh­men wegen Face­book-Fan­pages oder „Gefällt mir“-Buttons vor­ge­hen wird”, so der Wort­laut in der Pres­se­mel­dung vom 09.12.2011. Dies soll­te jedoch nicht dahin­ge­hend ver­stan­den wer­den, mit der Nut­zung ein­fach fort­zu­fah­ren. Der Rechts­ver­stoß bleibt bestehen.

Mit Augen­maß

Es sind alle Betei­lig­ten (Diens­te-Anbie­ter, Nut­zer und Behör­den) gefor­dert, an den Sach­ver­halt mit Augen­maß her­an­zu­ge­hen und eine Lösung zu fin­den, die am Ende den Anfor­de­run­gen und Bedürf­nis­sen aller Betei­lig­ten und dem The­ma Daten­schutz gerecht wird. Ein kom­plet­tes bun­des­wei­tes Ver­bot des Face­book “Gefällt mir”- /​ Like-But­tons, der hier stell­ver­tre­tend für zahl­rei­che ande­re Ser­vices die­ser Art steht, wür­de im Zeit­al­ter der Tech­no­lo­gi­sie­rung, Media­li­sie­rung und Ver­net­zung einen nicht zu unter­schät­zen­den Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche Unter­neh­men bedeuten.

Quel­len:

 Zum The­ma auf die­sem Blog:

Hilf­rei­che Links
  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sende Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gige Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­nare.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

Bild­nach­weis

about​pi​xel​.de /​ Vor­sicht in s/​w © petereh­mann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die mobile Version verlassen